Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Noch nicht geborene, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte Personen („Nasciturus“) können die Erbschaft erwerben, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie letztwillig bedacht wurden oder als gesetzliche Erben zum Zug kommen.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Das Verlassenschaftsgericht hat auf Antrag oder von Amts wegen einen Kollisionskurator zu bestellen, wenn dem gesetzlichen Vertreter einer Partei die Vertretung wegen eines Interessenwiderspruchs untersagt ist.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Zwischen dem Tod des Verstorbenen und der gerichtlichen „Einantwortung“ seines Nachlasses an die Erben findet in Österreich das so genannte „Verlassenschaftsverfahren“ statt, im Zuge dessen ein örtlich zuständiger Notar als „Gerichtskommissär“ die Vermögenstransformation quasi aufzubereiten und zu managen hat.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Kurze Antwort: „Natürlich nicht, aber es wird!“
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Kategorie Wünsche nach dem Tod
Der bereits im Blog vom 13.01.2017 zum Thema „Rechtswidrige Obduktion als Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte“ dargestellte Prozess eines Witwers gegen einen Allgemeinmediziner, der die Obduktion seiner verstorbenen Ehegattin angeordnet hatte, ist nunmehr rechtskräftig beendet.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Bereits im Blog vom 10.11.2017 wurde die Abschaffung des so genannten Pflegeregresses per 01.01.2018 dargestellt.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen
Ja, und zwar sowohl nach altem als auch nach neuem Erbrecht.
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Kategorie Erb- und Verlassenschaftssachen , Allgemein
In einer Entscheidung vom 28.03.2017, 2 Ob 128/16m, NZ 2017/91, 266, hat der Oberste Gerichtshof kürzlich seine bisherige Judikatur zur Rangfolge erbrechtlicher Ansprüche bekräftigt, wonach „das Pflichtteilsrecht als nicht zu beschneidende Mindestgarantie der Familienerbfolge anzusehen“ und dem entsprechend Unterhaltsansprüche von Waisen nachrangig seien.
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